Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

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Aktuelles

BMF gibt Vorabhinweise zur elektronischen Rechnung & Umsatzsteuer auf Kurtaxen & Veranstaltungen der Steuerakademie SH

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. BMF gibt Vorabhinweise zur elektronischen Rechnung
Mit dem Wachstumschancengesetz werden die Regelungen zur Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze im Umsatzsteuergesetz verankert. Das BMF hat bereits vor Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren erste Hinweise dazu verlautbaren lassen, ob die bereits bekannten Formate XRechnung und ZUGFeRD die Anforderungen an eine elektronische Rechnung erfüllen.

Inhaltliche Äußerungen seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu noch laufenden Gesetzgebungsverfahren sind – verständlicherweise – äußerst rar. Umso erfreulicher ist, dass das BMF bereits Anfang Oktober erste Hinweise zur geplanten Einführung der elektronischen Rechnung (eRechnung) für inländische B2B-Umsätze gegeben hat. Die Einführung dieser Verpflichtung wird im Rahmen des Wachstumschancengesetzes (BT-Drs. 20/8628) erfolgen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hat sich bereits früh in die Diskussion um die Einführung der eRechnung eingebracht – sowohl national als auch bei den Plänen auf europäischer Ebene (vgl. u.a. DStV-Stellungnahme S 14/22, DStV-Stellungnahme S05/23). Er begrüßt das Ansinnen des BMF, frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit schaffen zu wollen.

Nach aktuellem Sachstand soll eine eRechnung eine Rechnung sein, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2015/55/EU vom 16.04.2014 entsprechen (§ 14 Abs. 1 Satz 3 f. UStG-E).

Zulässigkeit von XRechnung und ZUGFerRD
Das BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder haben frühzeitig die Frage erörtert, ob ein hybrides Format die geplanten gesetzlichen Anforderungen erfüllen wird. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass insbesondere sowohl eine Rechnung nach dem bekannten XStandard als auch nach dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 grundsätzlich eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellt, die den geplanten Anforderungen entspricht.

Gerade für die Praxis dürfte dies ein wichtiger Hinweis sein, der die Planungssicherheit erhöht.

Mögliches Anpassungserfordernis bei EDI-Verfahren
Das BMF äußert sich ferner auch zum Einsatz von EDI-Verfahren. Demnach würde aktuell an einer Lösung gearbeitet, die die Weiternutzung der EDI-Verfahren auch unter dem künftigen Rechtsrahmen so weit wie möglich sicherstellen soll. Es könne jedoch aktuell nicht ausgeschlossen werden, dass hierbei technische Anpassungen vorgenommen werden müssen. Man sei jedoch bemüht, den Umstellungsaufwand im Interesse der Wirtschaft auf das Notwendige zu begrenzen.

Anwendungszeitpunkt
Der Regierungsentwurf sieht zwar für die Pflicht zum Ausstellen einer elektronischen Rechnung eine gestaffelte Übergangsregelung vor. Vorsorglich weist das BMF darauf hin, dass nach aktuellem Zeitplan jedoch alle Unternehmer ab dem 01.01.2025 verpflichtet sein werden, elektronische Rechnungen entgegennehmen zu können.

Das ganze Schreiben zum Nachlesen finden Sie hier.

2. Umsatzsteuer auf Kurtaxen 
Mit Urteil vom 13.07.2023, C-344/22, beantwortete der EuGH Fragen zur Umsatzsteuer auf Kurtaxen, die ihm vom BFH im Revisionsverfahren XI R 30/19 zur Vorabentscheidung vorgelegt wurden.

Der EuGH ist demnach der Auffassung, dass die Bereitstellung von Kureinrichtungen durch eine Gemeinde unter folgenden Voraussetzungen keine Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe c MwStSystRL darstelle:

•  Die Gemeinde erhebe von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten, aufgrund einer kommunalen Satzung eine Kurabgabe in Höhe eines bestimmten Betrags pro Aufenthaltstag,
•  die Verpflichtung zur Entrichtung dieser Abgabe sei nicht an die Nutzung der Kureinrichtungen, sondern an den Aufenthalt im Gemeindegebiet geknüpft und
• die Kureinrichtungen seien für jedermann frei und unentgeltlich zugänglich.

Das Urteil des EuGH steht im Widerspruch zur bisherigen Verwaltungsauffassung der Finanzverwaltung, die die Kurabgabe als steuerbares und steuerpflichtiges Entgelt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen bewertet (vgl. Abschnitt 2.11 Absatz 13 und Abschnitt 12.11 Absatz 5 UStAE).

Der BFH hat das Revisionsverfahren nach der Entscheidung des EuGH wieder aufgenommen und führt es unter dem Aktenzeichen XI R 21/23 (XI R 30/19) fort.

Auf eine diesbezügliche Nachfrage teilte uns das Finanzministerium Schleswig-Holstein Folgendes mit:

Zunächst soll die Folgeentscheidung abgewartet werden und dann wird eine Erörterung auf Bund-Länder-Ebene erfolgen.
Die Finanzverwaltung wird bis zu dem Ergebnis der Erörterung auf Bund-Länder-Ebene an der im Umsatzsteuer-Anwendungserlass vertretenen Rechtsauffassung festhalten. Änderungen des Anwendungserlasses werden in der Regel von Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen begleitet. Es ist daher keine rückwirkende Änderung zu Lasten der Kommunen zu erwarten.

3. Webinare und Seminare (Auszug)
Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

23.10.2023 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Umsatzsteuer im E-Commerce
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24.10.2023 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Umsatzsteuer in der Baubranche
Fietz, Andreas
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01.11.2023 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Aktuelles zur Besteuerung von Investmenterträgen im Privat und Betriebsvermögen
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03.11.2023 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Update 2023: Risikomanagement - Grundfragen der beruflichen Haftung
Willems, Inga (HDI)
Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster
Die Teilnahme an dem Qualitätssicherungsprogramm wird für Verbandsmitglieder, die bei der HDI Versicherung AG eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, mit einem Prämiennachlass honoriert.

08.11.2023 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Geldwäschegesetz - Rechte und Pflichten für Steuerberater, Pflichten ab 2024
Talaska, Peter
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08.11.2023 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Stiftungen in der Beratungspraxis
Alvermann, Jörg
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08.11.2023 11:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dauerbrenner "Häusliches Arbeitszimmer" und BMF-Schreiben vom 15.08.2023
Seifert, Michael
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15.11.2023 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Der Steuerstreit - 10 goldene Regeln für die Betriebsprüfung
Mückl, Norbert
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21.11.2023 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Kassenführung in der Praxis für Mitarbeiter/-innen
Sieden, Martin
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21.11.2023 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Anzeigepflicht nationaler Steuergestaltungen
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22.11.2023 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe intensiv
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