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Bundesfinanzhof veröffentlicht Bauträger-Urteil
Mit einer Pressemitteilung vom 14.11.2018 hat der Bundesfinanzhof das Urteil des Verfahrens V R 49/17 veröffentlicht. Der Bundesfinanzhof bestätigt in seinem Urteil die Auffassung des Finanzgerichts München und kommt zum Ergebnis, dass der Bauträger einen generellen Anspruch auf Herabsetzung der Umsatzsteuer hat. Dabei spiele keine Rolle, ob der Finanzverwaltung Abtretungen des Subunternehmers vorliegen oder aber ein Nachweis des Bauträgers, dass die Umsatzsteuer an den Subunternehmer bezahlt worden ist.
Die Pressemitteilung des BFH und das BFH-Urteil finden Sie im Anhang: