Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Aktuelles

Einsatz einer TSE & DStV-Corona-Übersicht & Neue Förderbedingungen im Rahmen der Überbrückungshilfe 2 & Online-Seminare

Liebe Mitglieder,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. Einsatz einer TSE
Das Finanzministerium S-H teilte uns auf Nachfrage mit, dass der Erlass des Landes Schleswig-Holstein vom 10. Juli 2020 (VI 328 - S 0319 – 006, 36488/2020) nicht im Widerspruch zu der Auffassung des BMF steht und daher in Schleswig-Holstein unverändert gilt. Es bleibt daher bei dem Grundsatz, dass elektronische Kassensysteme unverzüglich mit TSE auszurüsten sind. Nur unter den im Erlass vom 10. Juli 2020 geregelten engen Voraussetzungen wird der fehlende Einsatz einer TSE längstens bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet. Liegen diese Voraussetzungen im Einzelfall vor, ist kein gesonderter Antrag durch die Steuerpflichtigen erforderlich.

2. Der DStV hat seine Corona-Übersicht aktualisiert. Es gibt eine Ergänzung hinsichtlich der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht. Die aktuelle Übersicht finden Sie hier.

3. Neue Förderbedingungen im Rahmen der Überbrückungshilfe 2
Die Überbrückungshilfe 2 wird in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.  
Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:  

1.    Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder 
-    einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder 
-    einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
2.    Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. 
3.    Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet 
-    90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten), 
-    60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und 
-    40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch). 
4.    Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
5.    Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. Die Mittel dafür werden von dem für die Digitalisierung der Verwaltung federführenden Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellt. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.  
Anbei finden Sie als Anlagen noch einen tabellarischen Überblick der neuen Förderbedingungen, die neue Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein, ein Infoschreiben und eine Presseinformation des Ministeriums.

Das Wirtschaftsministerium S-H teilte ferner mit, dass es mittlerweile eine große Zahl an Anträgen gebe, die im „Backlog“ hängen, die also angefangen, aber nicht abgeschickt wurden. Das könne sehr unterschiedliche Gründe haben und man könne nicht abschätzen, ob ein Großteil davon noch losgeschickt werden wird oder ob es einfach „Karteileichen“ sind. Damit man nicht in den letzten Tagen der Antragsfrist vielleicht mit 1.000 Anträgen überrascht werde, ist die Bitte des Ministeriums, dass die Kollegen die Anträge, die sich erledigt haben, aus dem Antragsportal löschen. Außerdem habe man eine große Zahl an Bescheiden, die im System sind, aber noch nicht heruntergeladen wurden. Das Ministerium möchte aus Nachhaltigkeitsgründen gern möglichst auf das Ausdrucken und Versenden von Bescheiden verzichten. Das könne man allerdings nur, wenn diese auch heruntergeladen werden. Es wird daher darum gebeten, dass die Antragsstellenden, die noch nicht für alle gestellten Anträge die Bescheide herunter geladen haben, dies schnellstmöglich tun. Ansonsten müsse man eine Flut an Papier ausdrucken und versenden.

4. Unsere aktuellen Seminare und Online-Seminare finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

Hier ein Auszug:

24.09., 14.00 - 16.00 Uhr: Doppelte Haushaltsführung - Update 2020

29.09., 13.00 - 16.00 Uhr: Internationales Steuerrecht - Teil 2

06.10., 09.00 - 18.00 Uhr: Digitalisierung für Einsteiger

06.10., 17.00 - 18.30 Uhr: DIGITAL JETZT - Investitionsförderung für KMU

09.10., 09.00 - 10.30 Uhr: Vorschau: Jahressteuergesetz 2020

13.10., 09.00 - 13.00 Uhr: Investmentsteuergesetz

23.10., 09.00 - 10.30 Uhr: Im Fokus: Familie & Co.

27.10., 09.00 - 13.00 Uhr: Risikomanagement - Update 2020

28.10., 09.00 - 10.30 Uhr: Vorschau: Jahressteuergesetz 2020

10.11., 13.00 - 16.00 Uhr: Internationales Steuerrecht - Teil 3

12.11., 09.00 - 10.30 Uhr: Die Betriebsveranstaltung in der Praxis: LSt, USt, Betriebsausgabe

u.a.m.

5. Sie können nicht am Seminar teilnehmen und möchten die Unterlage zum Selbststudium erwerben? Dann schauen Sie in unseren Skript-Shop https://stbvsh-seminare.de/skript-shop/
Zur Bestellung melden Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten in "Mein Account" an. Nach dem Kauf liegt das von Ihnen ausgewählte Skript direkt in Ihrem Kundenaccount unter dem Menüpunkt Meine Bestellungen / Gekaufte Dokumente zum Download bereit.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. work Willy-Brandt-Ufer 10 24143 Kiel Deutschland work +49 (0)431 9 97 97-0 fax +49 (0)431 9 97 97-17 www.stbvsh.de 54.312427041133766 10.135574340820312
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369