Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Aktuelles

Fristverlängerung bis 31.08.2023 für Schlussabrechnungen

UPDATE 21.06.2023: ++ Fristverlängerung bis 31.08.: Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens sind seit dem 21.06.2023 die Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragsstellung auf Verlängerung der Schlussabrechnung bis 31. August 2023 möglich +++ https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Home/home.html

Bis zum 30.06.2023 müssen alles Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen entweder eingereicht sein oder zumindest das Organisationsprofil des Antragstellers angelegt und eine Fristverlängerung beantragt worden sein. Siehe dazu das Video von Steuerberater Lukas Hendricks: https://youtu.be/Ilbki0-RSDs

Ergänzend zum Video weist die STBK Sachsen-Anhalt heute darauf hin,:

Beantragung versehentlich verpasster Anträge auf Fristverlängerung in flexiblen Monaten 07-08/2023
Wer die Frist vom 30.06.2023 für die Beantragung der Schlussabrechnung oder des Fristverlängerungsantrages versehentlich verpasst hat, dem empfehlen wir – wie in unseren anderen Kammermedien bereits konkreter beschrieben – dringend auf jeden Fall die Beantragung der  Fristverlängerung in solchen Fällen dann spätestens in den flexiblen Monaten Juli 2023 und August 2023 nachzuholen bzw. als Lösung einen Wechsel des prüfenden Dritten zu vollziehen (siehe auch allgemeine Nachricht auf dieser Homepage u.a. vom 07.06.2023). 

Für den Wechsel des prüfenden Dritten gibt es bereits folgenden offiziellen Text:
„Auf Grund des hohen Antragsaufkommens kann es aktuell zu Verzögerungen bei der Prüfung von Wechselanträgen kommen.
Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand bei der Hotline ab. Im Falle eines Wechsels des prüfenden Dritten wird Ihnen bis zum 31.08.2023 die Möglichkeit gewährt, die Schlussabrechnung einzureichen bzw. die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung bis zum 31.12.2023 zu verlängern.
Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, bitten wir Sie darum, auf die Vollständigkeit der Dokumente und die Korrektheit der Antragsnummern in den Wechselanträgen zu achten. „

Verfahrensweise bei der Schlussabrechnmung/ Fristverlängerung  
Es gibt verstärkt Fälle, wo Anträge für die Fristverlängerung bzw. im Schlussabrechnungspaket nicht mehr zugeordnet werden können/ ersichtlich sind. Nur in wenigen Fällen muss über das Servicedesk ein Ticket aufgemacht werden. In vielen Fällen reicht es u.a. aus, die Schlussabrechnung zu aktualisieren/ zu schließen und nochmal hineinzugehen.   

Vollständigkeit der Fristverlängerungsanträge
Bitte prüfen Sie bei der Beantragung der Fristverlängerung nochmal, dass Sie alle Anträge im Organisations-Profil zugeordnet haben.

Warum Sie die Fristverlängerung im Regelfall dennoch unbedingt bis 30.06.2023 beantragen sollten und was man tun kann, wenn das Organisationsprofil für Bearbeitungen „gesperrt“ ist, erklärt Steuerberater Lukas Hendricks: https://youtu.be/Ilbki0-RSDs

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. work Willy-Brandt-Ufer 10 24143 Kiel Deutschland work +49 (0)431 9 97 97-0 fax +49 (0)431 9 97 97-17 www.stbvsh.de 54.312427041133766 10.135574340820312
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369