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Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden
Was geschieht, wenn Unternehmen bis zur Auszahlung von Liquiditätshilfen die Insolvenz droht?
Das Bundesministerium der Finanzen hat auf seiner Homepage einen Katalog mit häufigen Fragen (FAQ) eingestellt. U.a. nimmt das Ministerium zur Insolvenzantragspflicht Stellung:
Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil Liquiditätshilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, soll die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine entsprechende gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Weitere Informationen finden Sie hier.