Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Aktuelles

MoPeG, Wachstumschancengesetz, Verspätungszuschlag u.a.m.

Liebe Mitglieder,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. MoPeG: Grunderwerbsteuerliche Begünstigungen für Personengesellschaften vorerst gesichert!
Seit der Bundesrat das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss gegeben hat, herrscht in der Steuerberatungspraxis große Unsicherheit mit Blick auf die Grunderwerbsteuer ab 1.1.2024. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags rettet nun die dringende Regelung für die grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen nach Inkrafttreten des MoPeG.

Lange mussten Personengesellschaften und deren steuerliche Berater um die grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen bangen: Die befristete Beibehaltung des Status Quo im Grunderwerbsteuergesetz bis Ende 2024 nahm der Finanzausschuss erst auf den letzten parlamentarischen Metern in das Wachstumschancengesetz auf (vgl. DStV-Information vom 16.11.2023). Die Regelung geriet durch den vom Bundesrat Ende November geforderten Vermittlungsausschuss und die Vertagung der Verhandlungen enorm ins Wanken. 

Jetzt können Steuerberater und Steuerberaterinnen sowie ihre Mandanten aufatmen: Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags nahm die geplante Regelung aus dem Wachstumschancengesetz heraus und zog deren Einführung vor. Er hat am 13.12.2023 eine Verlängerung des Status Quo der grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen für Personengesellschaften im Zuge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen (vgl. BT-Drs. 20/9782, Art. 29, 30, 36, S. 158, 164/165, 192/198). Nach § 24 GrEStG-neu gelten rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Grunderwerbsteuer - vorbehaltlich der ausstehenden Reform des Grunderwerbsteuerrechts - nun sogar bis 31.12.2026 weiterhin als Gesamthand. Die Begünstigungen nach §§ 5, 6, 7 Grunderwerbsteuergesetz können also auch zukünftig - vorbehaltlich der geplanten Reform - in Anspruch genommen werden.

Der Verzicht auf die Besteuerung der Dezemberhilfe Gas, der ebenfalls Gegenstand des auf der Kippe stehenden Wachstumschancengesetzes war, wurde gleichfalls im Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen. Die §§ 123 bis 126 EStG sollen aufgehoben werden. 

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) setzte sich seit langem und bis zum Schluss für die Umsetzung dieser für den Berufsstand so bedeutenden Regelungen ein und begrüßt sie ausdrücklich. Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz soll Mitte Dezember vom Bundesrat beschlossen werden.

2. Zeitkritische Änderungen aus dem Wachstumschancengesetz ins Kreditzweitmarktförderungsgesetz verschoben
Die Vermittlungsausschusssitzung zum Wachstumschancengesetz hat noch nicht stattgefunden, so dass das Wachstumschancengesetz nicht mehr in 2023 verabschiedet werden kann. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat zeitkritische Regelungen aus dem Wachstumschancengesetz herausgezogen und ins Kreditzweitmarktförderungsgesetzes verschoben. Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz wurde mit diesen Änderungen am 14.12.2023 vom Bundestag verabschiedet und steht beim Bundesrat zur Verabschiedung auf der Tagesordnung am 15.12.2023.

Mehr Informationen:
Link zur Bundestagsdrucksache des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes
Link zur Information des Finanz-Ausschusses des Bundestags
Link zur DStV-Information zu den Grunderwerbsteuergesetzänderungen
Link zur Haufe-Informationsseite

3. Krankschreibung wieder per Telefon möglich
Telefonische Krankschreibungen sind ab sofort wieder für Patienten mit leichten Erkrankungen möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 07.12.2023 beschlossen.

Der Beschluss im Detail:
• Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) kann nun auch nach telefonischer Anamnese erfolgen.
• Dies gilt für Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen. Ob das im konkreten Fall so ist, entscheiden die behandelnden Ärzte.
• Es liegt im Ermessen des Arztes, ob die Feststellung der AU telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung per Video oder unmittelbar persönlich nötig ist.
• Bedingung ist, dass Patienten in der Praxis bekannt sind.
• Die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann telefonisch höchstens bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.
• Die telefonische Krankschreibung stellt die Bedeutung eines direkten Arzt-Patienten-Kontaktes nicht in Frage. Standard bleibt die unmittelbar persönliche Untersuchung.

4. Verspätungszuschlag: Erforderlichkeit einer Ermessensentscheidung (FG)
Ein Verspätungszuschlag ist auch dann gemäß § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO zwingend im Wege einer gebundenen Entscheidung festzusetzen, wenn eine Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2019 erst nach dem Ablauf der aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 31.8.2021 gewährten gesetzlichen Fristverlängerung eingereicht wird (FG Düsseldorf, Urteil v. 24.8.2023 - 12 K 1698/22; Revision zugelassen). Zu den Details

5. Wichtige Änderungen in der Rentenversicherung zum 01.01.2024 (DRV)
Zum Jahresbeginn 2024 ergeben sich in der Rentenversicherung verschiedene Änderungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Zu den Details

6. Neue Studie zu GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen
Liegt die Vergütung von GmbH-Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen über dem branchenüblichen Rahmen, wird bei einer Betriebsprüfung nicht selten verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt. Anerkannte Vergleichswerte sind deshalb un¬verzichtbar. Solche Daten liefert eine Gehaltsstrukturuntersuchung, die jährlich von BBE media mit Unterstützung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) durchgeführt wird. Zu den Details

7. Gemeinsam handeln – Fachkräfte für die Steuerberatung gewinnen
Der aktuelle Fachkräftemangel ist ein Problem für viele Branchen – auch für Steuerkanzleien. Eine Initiative von DStV, BStBK und DATEV soll das Image des Berufs bei jungen Menschen verbessern und Kanzleien bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften unterstützen. Zu den Details

8. Neue DStI-Lehrgänge 2024 - Das Deutsche Steuerberaterinstitut e. V. bietet im ersten Halbjahr 2024 drei Fachberater-Lehrgänge an
2023 wurde zum ersten Mal ein Lehrgang zum "Fachberater für Gemeinnützigkeit (DStV e.V.)" durchgeführt. Im modernen Kombinationsformat - einer Mischung aus Präsenz- und Fernlernanteilen - vermitteln renommierte Dozenten zivil- und gemeinnützigkeitsrechtliche Grundlagen und beschäftigen sich mit umfassenden Spezialfragen rund um das Gemeinnützigkeitsrecht. Sie können sich dieses Beratungsfeld der Zukunft ab dem 28.02.2024 in dem neuen Fachberaterlehrgang mit Präsenzeinheiten in Hannover erschließen. Näheres zu Termin und Inhalten erfahren Sie hier.

Für die begehrte Spezialisierungrichtung „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“ werden im ersten Halbjahr zwei Lehrgänge angeboten. Im reinen Online-Lehrgang Format absolvieren Sie die 120 Lehrgangsstunden ganz bequem aus Ihrer Kanzlei oder dem Home-Office und interagieren direkt mit den Referentinnen und Referenten in kompakten Live-Online-Seminaren. Im Kombinations-Lehrgang finden die Präsenz-Seminare in München statt. Beide Lehrgänge starten Ende Januar mit der Bereitstellung der Selbstlernmaterialien und Ende Februar bzw. Anfang März mit den ersten Seminaren. Hier erfahren Sie mehr.

9. Aktuelle BMF-Schreiben
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2024
Umsatzsteuer; Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG))

10. Veränderungen bei den Zuständigkeiten der schleswig-holsteinischen Finanzämter
Mit der beigefügten Änderungsverordnung (GVOBl. Schl.-H. 2023 S. 546 ff.) wird die Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung (FÄZustVO) geändert. Es werden darin zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Änderungen geregelt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Anlagen

11. Webinare und Seminare (Auszug)
Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

>> Lohnsteuer

>> Sozialversicherung

>> Einkommensteuer

>> Jahresabschluss

Sie können nicht am Seminar teilnehmen und möchten die Unterlage zum Selbststudium erwerben? Dann schauen Sie in unseren Skript-Shop https://stbvsh-seminare.de/skript-shop/
Zur Bestellung melden Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten in "Mein Account" an. Nach dem Kauf liegt das von Ihnen ausgewählte Skript direkt in Ihrem Kundenaccount unter dem Menüpunkt Meine Bestellungen / Gekaufte Dokumente zum Download bereit.

Oder doch lieber eine Aufzeichnung? Unsere Videos sind Aufzeichnungen von Online-Seminaren, die von uns oder in Kooperation mit einem Kollegialverband angeboten wurden: https://stbvsh-seminare.de/video-shop/ 
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