Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Steuernews für Mandanten

RSS-Feeds

Wie nutzt man RSS-Feeds?

Schritt 1: RSS Reader installieren. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

Schritt 2: Wählen Sie den Links aus und tragen Sie diesen in den RSS Reader bzw. Internet-Browser ein.

Subject-to-tax-Klauseln

Subject-to-tax-Klauseln

Weiße Einkünfte

Als sogenannte „weisse“ Einkünfte werden Einkünfte bezeichnet, die zwar dem Grunde nach der Einkommensteuerpflicht unterliegen, aber aufgrund einer Doppelfreistellung nicht besteuert werden. Zu solchen Doppelfreistellungen kommt es dann, wenn Qualifikationskonflikte zwischen dem Quellenstaat und dem Wohnsitzstaat auftreten. Solche Konflikte treten auf, wenn der Staat, der nach einem Doppelbesteuerungsabkommen/DBA das Besteuerungsrecht für die grenzüberschreitenden Einkünfte hat, die Einkünfte als steuerfrei ansieht und der andere Staat nach der Freistellungsmethode kein Besteuerungsrecht hat.

Subject-to-tax-Klauseln

Zur Vermeidung einer solchen zweifachen Doppelfreistellung werden in Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig sogenannte „Subject-to-tax-Klauseln“ integriert. Diese geben dem Ansässigkeitsstaat die Möglichkeit, Einkünfte zu besteuern, obwohl ihm grundsätzlich kein Besteuerungsrecht zusteht. Voraussetzung ist, dass der Quellenstaat von seinem Besteuerungsrecht keinen Gebrauch macht und tatsächlich nicht besteuert.

Beispiele

Das Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/OECD enthält in Art. 23A Abs. 4 eine solche Klausel. Danach gilt die Befreiungsmethode nicht, „wenn der andere Vertragsstaat dieses Abkommen so anwendet, dass er diese Einkünfte oder dieses Vermögen von der Besteuerung ausnimmt“. Analoge Beispiele in deutschen DBAs finden sich u. a. in Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz.

Stand: 26. November 2024

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. work Willy-Brandt-Ufer 10 24143 Kiel Deutschland work +49 (0)431 9 97 97-0 fax +49 (0)431 9 97 97-17 www.stbvsh.de 54.312427041133766 10.135574340820312
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369