Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Steuernews für Mandanten

RSS-Feeds

Wie nutzt man RSS-Feeds?

Schritt 1: RSS Reader installieren. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

Schritt 2: Wählen Sie den Links aus und tragen Sie diesen in den RSS Reader bzw. Internet-Browser ein.

Jahressteuergesetz 2024

Jahressteuergesetz 2024

Jahressteuergesetz 2024

Das Jahressteuergesetz 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) enthält eine Vielzahl gesetzlicher Anpassungen im Lohnsteuerrecht, welche speziell für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber relevant sind. Unter anderem wurde die bisherige Praxis für die Inanspruchnahme der Lohnsteuerpauschalierung ins Gesetz aufgenommen. Arbeitgeber können die Pauschalierung einfach durch Übermittlung bzw. Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung in Anspruch nehmen (§ 40 Abs 4 Einkommensteuergesetz/EStG).

Fünftelregelung

Ab 2025 kann die Fünftelregelung (z. B. für Abfindungszahlungen) im Rahmen des Lohnsteuerabzugs nicht mehr angewendet werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Tarifermäßigung allerdings weiterhin im Veranlagungsverfahren geltend machen.

Lohnsteuer-Jahresausgleich

Darüber hinaus ist ein Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Bezug von ausländischen Einkünften, von denen keine inländische Lohnsteuer einbehalten wurde, nicht mehr möglich (§ 42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG neu). Der Jahresausgleich ist auch dann nicht mehr durchzuführen, wenn für die Steuerpflichtige bzw. den Steuerpflichtigen bei der Vorsorgepauschale im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung unterschiedliche Abschläge zu berücksichtigen sind (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG-neu).

Lohnsteuerfreibeträge

Die Antragsfrist für Lohnsteuerfreibeträge beginnt künftig jeweils am 1. November des entsprechenden Vorjahres (bisher 1. Oktober, § 39a Abs. 2 EStG neu). Die Terminverschiebung gilt erstmalig für das Ermäßigungsverfahren 2026).

Stand: 28. Januar 2025

Bild: FON's Fasai - stock.adobe.com

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. work Willy-Brandt-Ufer 10 24143 Kiel Deutschland work +49 (0)431 9 97 97-0 fax +49 (0)431 9 97 97-17 www.stbvsh.de 54.312427041133766 10.135574340820312
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369